Kurabgabe der Stadt CuxhavenGästebeitrag Cuxhaven 2024
Der Gästebeitrag (Kurbeitrag) bleibt im Vergleich zum Jahr 2023 in der Höhe unverändert, allerdings sind die Saisonzeiten angepasst worden. Die Hauptsaison gilt nun bereits ab dem 01.04.24.
Gästebeitrag (vor dem 01.01.18 noch Kurbeitrag genannt) Cuxhaven 2024
Der Beitrag berechnet sich nach der Anzahl der Übernachtungen, die Höhe des Gästebeitrags ist nach Kurzone 1 und 2 sowie nach Haupt- und Nebensaison gestaffelt.
Duhnen und Döse gehören zur Kurzone 1 und damit fallen ab 2024 folgende Kosten für den Gast an:
Saison | Zeiträume | pro Person und Nacht |
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Hauptsaison (Saison A) | 01.01.24 - 08.01.24 (Neujahr), 01.04.24 - 01.11.24 (Sommer) und 25.12.24 - 31.12.24 (Weihnachten/Silvester) | € 3,80 |
Nebensaison (Saison B) | 08.01.24 - 01.04.24 und 01.11.24 - 25.12.24 | € 3,00 |
In der Kurzone 2 gelten folgende Kurbeiträge:
Saison | Zeiträume | pro Person und Nacht |
---|---|---|
Hauptsaison (Saison A) | 01.01.24 - 08.01.24 (Neujahr), 01.04.24 - 01.11.24 (Sommer) und 25.12.24 - 31.12.24 (Weihnachten/Silvester) | € 3,00 |
Nebensaison (Saison B) | 08.01.24 - 01.04.24 und 01.11.24 - 25.12.24 | € 2,60 |
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Zahlung des Kurbeitrags befreit.
Die Strandbenutzungsgebühr ist im Gästebeitrag enthalten.
Um Probleme an den Strandzugängen zu vermeiden stellen wir Ihnen gern auf Anfrage einen Kinderpass aus (nur in Verbindung mit der Vermietung einer Ferienwohnung durch uns).
Gästebeitrag für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 % sind ebenso wie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im amtlichen Ausweis vom Kurbeitrag befreit.
Bitte teilen Sie Ihrem Unterkunftgeber Ihren Status mit, damit dieser nicht versehentlich Kurkarten mit dem vollen Beitragssatz ausstellt. Auf Wunsch und auf freiwilliger Basis kann Ihr Unterkunftgeber Ihnen einen Ausweis ohne Kosten für Sie erstellen, der zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen berechtigt. Fragen Sie danach, falls Ihnen das nicht automatisch angeboten wird.
Jahres-Gästekarte ab 30 Übernachtungen günstigerGästekarte für Mehrfach- und Langzeiturlauber
Mit der Jahres-Gästekarte wird Ihr Urlaub günstiger, wenn Sie in Cuxhaven innerhalb eines Jahres mehr als 30 Nächte in der Zeit von April bis Oktober verbringen - egal ob als Langzeiturlauber oder ob es Sie mehrfach im Jahr an die Nordsee nach Cuxhaven zieht. Denn die Jahres-Gästekarte wird auf der Basis von 30 Übernachtungen während der Hauptsaison berechnet und kostet damit im Jahr 2024 € 114,- pro Person für die Kurzone 1 und € 90,- pro Person für die Kurzone 2. Jahreskurkarten werden direkt über die Kurbeitragsstelle der Stadt Cuxhaven ausgegeben und können bereits vor Anreise beantragt werden, am besten per E-Mail anfordern:
Geschäftlich bedingte Aufenthalte sind von der Beitragspflicht ausgenommen, es werden jedoch auch keine Gästekarten ausgegeben. Allerdings unterliegen die Unterkunftgeber auch hier der Meldepflicht, die Daten der Gäste inklusive des Geburtsdatums sind anzugeben.
Ab dem 01.01.2010 gilt die neue Tourismusabgabensatzung der Stadt Cuxhaven. Die wohl wichtigste Änderung betrifft das Inkasso, das nun durch die Vermieter bzw. Quartiergeber durchgeführt werden muss und nicht mehr wie bisher durch die Touristeninformation.
Die Vermieter haften der Stadt Cuxhaven gegenüber umfangreich für die rechtzeitige Erfassung und Niederschrift der Meldedaten ihrer Gäste sowie im vollen Umfang für die korrekte Vereinnahmung und Abführung der Gästebeiträge.